Hegegemeinschaftsversammlungen 2024 

Die Hegegemeinschaften im südlichen Landkreis Donau-Ries kommen derzeit zu ihren jährlichen „Hegege­meinschaftsversammlungen“ zusammen. Die Leiter dieser Gemeinschaften laden Revierpächter, Jäger und zunehmend auch die örtlichen Jagdgenossenschaftsvorstände ein. Zu diesen Versammlungen werden auch Martin Schweihofer als zuständiger Jagdberater und Robert Oberfrank als 1. Vorsitzender des Kreisjagdver­bandes, sowie Vertreter der Bayerischen Staatsforsten eingeladen. Die Veranstaltungen bieten eine Plattform für Vorträge, Diskussionen und Stellungnahmen zu verschiedenen jagdlichen Themen. 

Die Versammlungen behandeln Themen wie die Entwicklung des Niederwilds, die aktuelle Situation bei Reh-und Schwarzwild sowie die Bejagung von Raubwild und Raubzeug. Eine zunehmende Herausforderung für Landwirtschaft und Jäger stellt die wachsende Gänsepopulation im südlichen Landkreis dar. Auch eine Ausein­andersetzung zur aktuellen Seuchensituation und -bedrohung wie die Afrikanische Schweinepest, Vogelgrippe und Hasenpest findet statt. 

Die Jägerschaft begrüßt grundsätzlich die gesetzliche Regelung der sogenannten „Nachsuchenvereinbarung“, deren konkrete Umsetzung jedoch noch aussteht. Der steigende Freizeitdruck, insbesondere seit der COVID- 19-Pandemie, bereitet Jägern und Wildtieren zunehmend Schwierigkeiten. Eine Leinenpflicht für Hunde wäh­rend der Brut- und Setzzeiten, wie sie in den meisten anderen Bundesländern bereits gilt, wird daher ange­strebt. 

Die hohe Zahl von Wildunfällen wird kritisch betrachtet, und mögliche Ursachen werden auf verschiedenen Ebenen diskutiert. An unfallträchtigen Stellen soll jagdlich eingegriffen werden. Weitere Themen sind auffällige Wildtierrisse im Landkreis, bei denen die Vermutung eines Wolfes als Verursacher nahe liegt. 

Die Diskussionen drehen sich auch um Vegetationsgutachten, die derzeit von Förster/-innen des Amtes für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt werden, sowie um den festgestellten Rehwildverbiss. Die meisten Jäger sind sich einig, dass der Einfluss des Klimawandels, Freizeitdrucks, Borkenkäferbefalls und anderer Tierarten wie dem Biber mittlerweile größeren Einfluss auf das Pflanzenwachstum und den Verbiss haben als der Rehwildbestand. 

Weitere Themen der Besprechungen sind ein freiwilliger Schießnachweis, Termine und Veranstaltungen sowie die Situation im Bayerischen Jagdverband. Auch die Bedeutung lebensmittelgerechter Wildbretgewinnung und Wildbrethygiene werden betont. Wildfleisch ist ein hochwertiges Lebensmittel, so das Credo der Jägerschaft. 

Im südlichen Landkreis gibt es sechs Hegegemeinschaften, deren Leiter bestrebt sind, revierübergreifende Hegemaßnahmen zu initiieren und durchzuführen: 

Rain (Anna Schramm und Hans Braun), Marxheim (Marcel Eder und Gerhard Feda), Wemding (Ralf Richter und Gerhard Fink), Donauwörth (Hans Stengel und Otto Baur), Mertingen (Josef Steidle und Klaus Weigand) und Monheim (Albert Reiner und Marcus Helbig).

 

  

Quelle: jeweils: www.wikipedia.de 

Eine Hegegemeinschaft (ugs. auch Hegering) ist eine Untergliederung der Jägerschaften auf lokaler Ebe­ne, und damit nach Landesjagdverband und Kreisjagdverband die kleinste Organisationseinheit. Sie dient zur Koordination von revierübergreifenden Hegemaßnahmen. (z.B. revierübergreifende Drückjagden auf Schwarz­wild). 

Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder einer Jagd­genossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine Mindestfläche von 250 Hektar umfasst. (Eine Eigenjagd muss in Bayern die Mindestfläche von 81,755 Hektar überschreiten). Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an den Jäger. In dem Jagdpachtvertrag wird die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden in der Regel auf den Pächter, den Jäger, übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur subsidiär. Entschei­dungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit, es muss eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der hinter einer Stimme stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt.

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