BJV Information
Bewegungsjagd und Corona
Sehr geehrte
Damen und Herren, liebe Vorsitzende,
wie wir aktuell
aus dem STMELF erfahren haben, gibt es eine Regelung für die anstehenden
Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Der BJV freut sich, Sie dazu aktuell
informieren zu können.
Die
Informationen des STMELF dazu finden sie im Anhang und im Wildtierportal Bayern
unter https://www.wildtierportal.bayern.de/corona
Durch ein
gemeinsames Vollzugsschreiben vom Landwirtschaftsministerium und vom
Gesundheitsministerium werden die Jagdbehörden und Infektionsschutzbehörden in
den Landratsämtern darüber informiert und damit die Möglichkeit einer
Ausnahmegenehmigung für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild mit einer maximalen
Teilnehmerzahl von 50 Personen ermöglicht. Voraussetzung ist eine strikte
Einhaltung der Hygienevorschriften. Das StMELF stellt
für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ein Musterantrag zur Verfügung,
der für die Beantragung bei den zuständigen Behörden Verwendung finden soll.
Damit stellen
die zuständigen Ministerien Klarheit für die anstehenden Jagden her.
Anlagen:
Wir wünschen
Ihnen kräftiges Waidmannsheil. Bleiben Sie gesund!
Ihr Thomas
Schreder
Herausgeber: Bayerischer
Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen,
Tel.: 089 / 990 234-0, Fax: 089 / 990 234-35, E-Mail: info@jagd-bayern.de,
Web: www.jagd-bayern.de
Der Bayerische
Jagdverband (BJV) ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband mit rund
50.000 Mitgliedern. Er ist die politische Vertretung der Jägerinnen und Jäger
in Bayern
Haben Sie Fragen zu Themen rund um Wild, Jagd, Natur und Naturschutz? Interessieren
Sie Zahlen und Fakten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter:
Pressesprecher: Thomas Schreder (ts),
Tel. 089 - 990 234 77, E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Dr. Gertrud Helm (gh),
Tel.: 089 – 990 234 38, E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de