Aktuelle Informationen des Kreisjagdverbandes Donauwörth 01/21 - 2,
Jagd und Corona, Hundeführerlehrgang
des JHV, Terminplan Jagdverband Donauwörth 2021
Sehr geehrte Damen und
Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,
auch heute erhalten Sie wieder aktuelle Informationen von Ihrem Jagdverband:
1) Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd (Stand 11.1.2021)
https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php
Jagen und Arbeiten im
Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. stellen als Bewegung an der
frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Allerdings
ist dies ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands
sowie mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Jeder Jäger muss dafür Sorge tragen, dass jagdliche Handlungen insbesondere
„nach dem Schuss“ (bspw. Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung,
Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von Wildbret) nach diesen
Vorgaben zur Personenanzahl erfolgen.
Sofern in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz
von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner Tagesausflüge über einen Umkreis von
15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt
sind, gilt dies nur für touristische Tagesausflüge. Das Verlassen des Umkreises
von 15 Kilometern um den Wohnort zur Jagdausübung ist gestattet.
Zudem sind die Regelungen zur landesweiten Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu
beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der Wohnung
untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 3 der 11. BayIfSMV vor. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn
des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet
während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts
außerhalb der Wohnung. Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls
während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§
3 Nr. 6 der 11. BayIfSMV).
Quelle: Wildtierportal, Stand 11.1.2021
Herr Kevin Höck (Untere Jagdbehörde Donau-Ries) bittet, vor der Planung
einer Bewegungsjagd einen Antrag bei ihm zu stellen und dann wird es eine
schnelle Genehmigung unter den gesetzten Rahmenbedingungen geben.
Nach wie vor gilt im
Landkreis Donau-Ries:
Kleine Jagden z.B. auf Fuchs bedürfen keines
Antrages und dürfen durchgeführt werden, solange die Hygieneregeln
eingehalten werden, es vorher und nachher keine Zusammenkünfte gibt und die
Teilnehmerzahl überschaubar bleibt.
Nach dem allgemeinen Abstandsgebot ist weiterhin jeder angehalten, die
physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den
Personenkreis möglichst konstant zu halten, damit das Infektionsrisiko so
gering wie möglich ist.
Weitere Informationen finden
Sie unter https://www.wildtierportal.bayern.de/corona
2) Hundeführerlehrgang durch den JHV
- Essenziell wichtig für Erstlingsführer
- essenziell wichtig für alle, die ab Mai ihren Hund auf die BP vorbereiten
wollen
- aber natürlich auch für alle anderen Interessierten
Informationen bei:
Florian Otto 0176 28194780
3) Terminplan Jagdverband Donauwörth 2021
In der Anlage ist ein Kalender der für 2021 geplanten Veranstaltungen bzw.
Termine.
Mit Sicherheit haben Sie Verständnis, dass viele der angedachten Termine, heute
nicht wirklich planbar sind.
Anlage: 2021 Terminplan.pdf
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Mit freundlichen Grüßen
Robert Oberfrank
mit Waidmanns Heil
Ihr Jagdverband Donauwörth
Robert Oberfrank