Aktuelle Informationen des Kreisjagdverbandes Donauwörth 3/21 - 1,
Jagd und Corona,
Bundesjagdgesetznovelle, Vegetationsgutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,
auch heute erhalten Sie wieder aktuelle Informationen von Ihrem Jagdverband:
Jagen
und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. ist ausschließlich
allein,
·
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine
7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen
Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person
·
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die
7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen
Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange
dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird,
·
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine
7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten wird, mit den Angehörigen des
eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände,
solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten
wird gestattet. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren
bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Jeder Jäger muss dafür Sorge tragen,
dass jagdliche Handlungen insbesondere „nach dem Schuss“ (bspw. Nachsuche,
Wildbergung, Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder
Abgabe von Wildbret) nach diesen Vorgaben zur Personenanzahl erfolgen.
Bundesjagdgesetznovelle:
Am
Montag, 01.03.2021 fand die Expertenanhörung des Agrarausschuss im Bundestag
statt. Herr Weidenbusch berichtet, dass er am Montag persönlich vor der
Anhörung mit Mitgliedern des Agrarausschusses gesprochen hat, um die Interessen
des BJV zu vertreten.
Es haben
bereits viele politische Gespräche stattgefunden, in denen die Ansichten des
BJV zu den Themen Waldverjüngung und Naturverjüngung deutlich gemacht wurden.
Die Gespräche waren erfolgreich, vor allem in Sachen DJV. Dieser positioniert
sich jetzt aktiv und deutlich. In seiner schriftlichen Stellungnahme wurden
Prof. Dr. Klaus Hackländer der BOKU Wien und Prof. Dr. Dr. Sven Herzog der TU
Dresden als Experten benannt. Beide Herren sind im BJV regelmäßig als
Referenten aktiv und dem Verband wohlgesonnen.
Forstliches
Gutachten 2021
Der
Präsident berichtet von der Ansicht des Ministeriums (StMELF)
das Forstliche Gutachten 2021 müsse zwingend durchgeführt werden.
Herr
Weidenbusch hat erhebliche Bedenken wegen pandemiebedingten Verfälschungen
aufgrund der Erholungssuchenden in den Wäldern und der Natur. Wenn die
Ergebnisse deutlich von den vorherigen abweichen, wird der BJV auf eine
Wiederholung in 2022 bestehen. Die Beschränkung von drei Personen bei
Durchführung des Gutachtens ist keine Vorgabe des Gesundheitsministeriums,
sondern des Forstministeriums. Es wird darauf bestanden, dass der Aufnehmer oft
genug geht, bis alle Revierpächter und Sachverständige an der Aufnahmestelle
waren. Darauf soll mehrfach hingewiesen werden. Herr Kuttner berichtet, sein
Schreiben hierzu wurde zur Kenntnis genommen und bereits beantwortet. Herr
Weidenbusch vereinbarte mit dem StMELF, dass an
verschiedenen Aufnahmepunkten Naturverjüngung, Baumart, Beschattung etc.händisch vermerkt werden.
Anschließend wird es eine Auswertung geben, ggf. wird die Handhabung mit
händischen Bemerkungen generell für den Ablauf des Forstlichen Gutachtens
aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Oberfrank
mit Waidmanns Heil
Ihr Jagdverband Donauwörth
Robert Oberfrank