Bundesjagdgesetz
– BJV berät sich im finalen Gesetzesprozess mit CSU-Landesgruppe
Im Zuge des
fortschreitenden Gesetzesprozesses um das Bundesjagdgesetz, beriet sich heute
die CSU-Landesgruppe mit dem Präsidenten des Bayerischen Jagdverbandes, Ernst
Weidenbusch. Am Mittwoch, 3. März, tagt der Agrarausschuss des deutschen
Bundestages. Dieser entscheidet über den finalen Gesetzesentwurf zum
Bundesjagdgesetz, welches bereits am Donnerstagabend in der Plenarsitzung des
Bundestags beschlossen werden soll. Wichtigster Punkt für den Bayerischen
Jagdverband war die Festschreibung der sogenannten Länder-Unberührtheitsklausel,
welche auch bereits von der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber gefordert und öffentlich zugesagt wurde. In den
Paragraph 1 des neuen Bundesjagdgesetzes soll nach den Zusagen des
CDU/CSU-Berichterstatters Hermann Färbers aus diesem Grund nach der
Formulierung des Hegeziels folgender Satz eingefügt werden: „Diesbezügliche
Regelungen der Länder bleiben davon unberührt.“ Damit würde die bisherige
bayerische Praxis auch mit einem neuen Bundesjagdgesetz fortgeführt werden
können. Der Berichterstatter stellte dar, dass die Kernvorstellungen des
Bayerischen Jagdverbandes zu 100 Prozent umgesetzt wurden.
Mit
freundlichen Grüßen,
Hannah Reutter
Online-Redakteurin
Social-Media-Managerin
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