Jagdgegner beschädigen Lebendfalle
Der Polizeibericht vom Montag
in der Zeitung macht die Jägerinnen und Jäger im Landkreis hellhörig: Zwei
Männer beschädigen eine Jagdeinrichtung und räumen auch gleich gegenüber der
Polizei ein, dass sie der Meinung seien, dass solch eine Lebendfalle so nicht
aufgestellt und betrieben werden dürfe.
Es werden die Fallen mutwillig
eingeworfen und teilweise zerstört. Die jagdlichen Betreuer werden persönlich
und am Telefon anonym beleidigt und beschuldigt, unter anderem aus purer Mordlust
zu handeln usw.
„Ja geht’s denn noch?“ fragt
Jägervorsitzender Robert Oberfrank. „Bloß weil ich Zusammenhänge nicht
verstehe, anders interpretiere oder anderer Meinung als meine Nachbarin bin,
reiße ich ja auch nicht deren Latten vom Zaun.“
die Pressemitteilung der
Polizei
Jagdgegner beschädigen Lebendfalle
Monheim OT Flotzheim - Ein Zeuge stellte am 07.02.2021, um
09.45 Uhr, südlich von Flotzheim eine beschädigte Lebendfalle für
Raubsäugetiere fest. In unmittelbarer Nähe befanden sich zwei Männer, die sich
sofort von der jagdrechtlich zulässigen Falle entfernten, als sich der Zeuge
näherte. Als dieser das Duo ansprach, gaben beide zu, die Falle beschädigt zu
haben und gingen davon. Die beiden aus einer Nachbargemeinde stammenden Männer
- 64 und 58 Jahre alt - wurden wenig später von einer inzwischen verständigten
Polizeistreife der PI Donauwörth am Ortsrand von Flotzheim angetroffen. Auch
gegenüber den Beamten räumten die Männer ein, die aus Betonelementen und
Metallstreben bestehende Falle absichtlich beschädigt zu haben, da sie der
Meinung waren, dass diese so nicht aufgestellt und betrieben werden dürfe.
Gegen Beide wurde eine Strafanzeige wegen Verdachts auf vorsätzliche
Sachbeschädigung sowie Verstößen gegen das Bayerische Jagdgesetz aufgenommen.
Der geschätzte Schaden an der Lebendfalle, an der diverse Metallelemente stark verbogen
wurden, beläuft sich auf mehrere hundert Euro.
Rückblick: Die Geschichte der
Fallenjagd.
„Die Fallenjagd ist so alt wie
die Jagd selbst“ erläutert Jägervorstand Albert Reiner. In prähistorischen
Zeiten erlegten Menschen ihre Beute mit Schlingen oder in Gruben, später kamen
Netze und mit dem technischen Fortschritt auch ausgeklügelte Mechanismen dazu. In
Nordamerika entwickelte sich diese Art des Jagens als eigener Berufszweig zur
Pelzgewinnung und brachte den bis heute gebräuchlichen Begriff „Trapper“ ins
Spiel (vom englischen trap = Falle). „Viele Methoden und Geräte sind heute zu
Recht verboten, doch die Intention, Wild mittels Köder in eine Fangvorrichtung
zu locken, ist dieselbe geblieben.“ Führt Albert Reiner aus. Der Köder richtet
sich oft nach der zu fangenden Wildart. Hundetrockenfutter ist die erste Wahl,
aber auch Trockenobst, Rosinen und Schokolade sind magische Anziehungspunkte
für das Raubwild. Auch vor „Monteschnitten“ wird oftmals kein Halt gemacht. Der
Jäger verwendet aber auch „Anfallendes“ aus seinem Revier. Einen überfahrenen
Hasen, oder Innereien (Gescheide) die bei der Jagd anfallen, auch Fischabfälle
sind begehrte Köder. Falls dies dann von Spaziergängern oder allzu Neugierigen
erspäht wird, - ist oft das Tra-Ra groß, für einen eigentlich ganz normalen „jagdlichen“
Vorgang. Zuhause ist es halt auch die Leberwurst in der Mausefalle. Wesentlicher
Vorteil einer Falle: immer gleich aufmerksam, fängt zuverlässig und dies rund
um die Uhr.
Wieso Fallenjagd?
„Viele Jäger in unserem
Lankreis praktizieren die Fallenjagd um Raubwild „kurz“ zu halten. Eine geringere Raubwilddichte ist die
erwiesene Grundlage für entsprechende Niederwildbesätze und unserer heimischen
Vogelwelt.“ Erklärt Jägervorsitzender Oberfrank.
Im Hinblick auf den Schutz des
Niederwildes und der Vögel, somit insbesondere der Gelege und des Jungwildes
hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Fallenjagd klare Vorgaben
geschaffen. Er hat festgelegt, dass zum Schutz von Bodenbrütern und dem
Niederwild (z. B. Kiebitz/Brachvogel und Hasen) Raubwild bejagt werden darf bzw.
dass der Jäger im Rahmen seiner Hegeaufgaben diese sogar bejagen muss. Dies
wird von den Naturschutzverbänden und der oberen Naturschutzbehörde Schwaben
auch gefordert.
Raubwild (Prädatoren), wie Füchse,
und Marder aber auch die in unserem Landkreis immer öfter vorkommenden
Waschbären und Marderhunde sind die Hauptfressfeinde von Hasen, Rebhuhn-,
Brachvogel- und Kiebitzküken, Wachtelkönig und sämtlichen Wiesenbrütern sowie deren
Nestern. „Alle diese Tiere stehen alle auf dem Speisezettel von Mardern, Reineke
Fuchs und Co.
"Der Rotpelz ist der große
Gewinner der modernen Kulturlandschaft, da er dort unheimlich viele
Möglichkeiten hat, sich zu verstecken und Nahrung zu finden", sagt
Oberfank: "Für ihn als sogenannten Kulturfolge ist das alles wie ein
Schlaraffenland." Entsprechend kräftig sei die Population des Räubers
angewachsen und entsprechend bedroht seien die Wiesenbrüter wie Kiebitz und Brachvogel.
Auch ein Hinweis für die Verbreitung von Füchsen ist das immer häufigere Vorkommen
von Staupe und Räude.
Um
den Bruterfolg der mittlerweile selten gewordenen Vögel zu sichern haben sich
Jäger, Behörden und sogar Umweltverbände darauf geeinigt die Jagd mit
sogenannten Röhrenfallen im Landkreis Donau-Ries zu intensivieren.
Erfolgsmeldungen
einzelner Reviere belegen dies. Auf einmal steigt der Hasenbesatz, man sieht
wieder Rebhuhnketten und es brüten Kiebitz und Brachvogel.
Fuchs und Dachs, Marder und
Krähen müssen also in unserer Kulturlandschaft bejagt werden, wenn man die
Artenvielfalt erhalten will. Dazu stellt das Gesetz, in entsprechend engen,
genau definierten Grenzen, Werkzeuge zur Verfügung. Die Jagd mit Flinte oder
Büchse aber auch Lebend- und Totschlagfallen gehören nicht nur dazu, sondern
sind unverzichtbar.
Die Vorteile der Fallenjagd: Immer
draußen, immer aktiv
Die Falle fängt ohne Jäger.
Einmal „fängisch“ gestellt, ist sie durchgehend aktiv, unabhängig von Wind,
Mond und begrenzter Freizeit oder Schlafbedarf.
Voraussetzungen für die
Fallenjagd: Sachkunde des Jägers
Die Fallenjagd unterliegt
strenger Auflagen. So muss der praktizierende Jäger eine besondere Ausbildung
nachweisen. Fallen müssen regelmäßig (täglich) kontrolliert werden. Dies muss
im Tagesablauf eingeplant werden und reduziert die Fallenjagdmöglichkeit bei
manchen berufstätigen Revierinhaber. Mit der Zahl der Fallen steigen die
Chancen auf Fangerfolg, denn so kann eine große Fläche im Revier abgedeckt
werden. Fallenkontrolle ist ein Pflichttermin! Eine Einstellung wie "Komm
ich heut nicht, komm ich morgen" ist im Sinne einer waidgerechten Jagd
nicht nur rechtlich, sondern auch aus ethischen Gründen nicht zu dulden.
Dies alles aber nur - falls
kein selbsternannter Tier- oder Artenschützer, unterstützt und sogar animiert
von zweifelhaften Tierschutzorganisationen dazwischen kommt. Vergrämungen,
Verstänkerung, Manipulation bis hin zur Zerstörung der Fallen ist oft die
Tagesordnung, weiß Oberfrank aus eigener Erfahrung.
Hier der klare Hinweis. Es handelt
es sich hier nicht um Jugendstreiche. Dies alles sind Eigentumsdelikte bzw.
Straftaten z.B. i. S. des Jagdgesetzes. Auch hier der eindringliche Appell an
die Jäger – dies entsprechend zur Anzeige zu bringen.
Wir Menschen sind schon
eigenartig: Wir unterstützen Bio-Fleisch im Supermarkt – stellen uns aber gegen
die Jagd. Wir sind gegen das Töten von Tieren – tragen aber Lederschuhe bzw.
–kleidung. Fallenjagd ist böse – praktizieren diese aber in unserem häuslichen
Umfeld mit Mausefallen, Wespenfallen usw.. Wir echauffieren uns gegen Plastikmüll
u.so. in der Hochsee, tragen aber selbstverständlich Funktionskleidung, bzw.
kaufen in Unmengen kunststoffverpackte Lebensmittel. Und der Marder ist ein
pussierliches Tierchen, sitzt er aber im Motorraum des eigenen Autos oder hat
sein Nest Zuhause im Dach – erfolgt der Anruf beim Jäger „was kann man denn da
machen?“
… und falls man dann doch mal
was fängt
Die Entnahme aus der Falle und
das Erlegen müssen sorgsam, zügig und konzentriert ablaufen. Auch für die
Fallenjagd gilt der Grundsatz des Tierschutzgesetzes, einem Tier keine
unnötigen Leiden oder Schmerzen zuzufügen. Dazu gehört vorrangig und
unabdingbar die Vermeidung von unnötigem Stress. Die Wichtigkeit der
effizienten Fallenjagd ist unbestritten. Das zeigt schon der Einsatz in
Naturschutzgebieten, um seltene Tierarten dort vor übermäßiger Prädation zu
schützen. Auch wenn das Thema von so manchem Tier- oder Naturschützer gerne
ausgeklammert wird - diese Form der Jagdausübung ermöglicht vielfach erst die
Erfolgsmeldungen, die sich diese Verbände gerne auf die Fahne schreiben.
Bodenbrüter, Kleinsäuger, aber auch Singvögel, Reptilien und Amphibien
profitieren von einer geringen Anzahl der meist nachtaktiven Räuber.
Doch mit etwas Aufwand und
Einsatzfreude, lässt sich ein wertvoller Beitrag zum Artenschutz leisten.
Schade ist, dass es in der
heutigen Zeit fast unmöglich ist den z.B.
früher einmal wertvollen „Winterbalg“ eines Fuchses noch sinnhaft zu
verwerten. Dies wäre eigentlich nachhaltig und hätte eine optimale Ökobilanz.
Nur findet dies aktuell einfach keine breitere Akzeptanz in unserer Bevölkerung.
R.O.