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Jungjäger - Ausbildung
Ausbildungsleiter
Robert
Oberfrank
Albrechtstr. 1
86641
Rain am Lech
T.: 09090 /
4883
M.:
0171 / 8882041
e-Mail: jungjaeger.ausbildung@jagdverband-donauwoerth.de

Jägerprüfung in
Bayern – Fragenkatalog zum schriftlichen Teil
Info über
Jungjägerkurs 03 – 08.2005
Prüfungsfragen vom 14.
Februar 2012
Antwortblatt vom
14. Februar 2012
Sie haben sich schon immer unserer Flora und Fauna
verbunden gefühlt und wollten mehr wissen über die Zusammenhänge in der Natur,
über die Ökosysteme unserer Umwelt und über die Notwendigkeit in bestimmten
Bereichen unserer Kulturlandschaft regulierend eingreifen zu müssen? Wenn ja,
dann ist Ihre Überlegung richtig, selbst Jägerin oder Jäger zu werden. Es ist
selten zu früh und nie zu spät.
Der Weg dorthin ist vom Gesetzgeber klar vorgeschrieben.
Für den Jugendjagdschein muss der Bewerber bei Prüfungsbeginn mindestens 15
Jahre alt sein, für den normalen Jagdschein ist das 18. Lebensjahr vorgesehen.
Der Prüfling muss unbescholten und im Sinne des Gesetzes Deutscher sein.
Voraussetzung ist eine mindestens 120 stündige
Ausbildungszeit wobei der praktische Teil nicht unter 60 Stunden sein darf.
Die theoretische Ausbildung gliedert sich in die Sachgebiete.
Die praktische Ausbildung beinhaltet alle in einem Revier anfallenden Tätigkeiten wie
Hegemaßnahmen (Anlage und Verbesserungen von Biotopen auch für die nicht dem
Jagdrecht unterliegenden Tiere), Fütterungen in der Notzeit, Bau von
Reviereinrichtungen, Jagdschutz, Versorgung von erlegtem Wild und vieles mehr.
Die Jägerprüfungen finden in Bayern zweimal jährlich statt
und zwar beginnend in den Monaten Januar und Juli.
Die Prüfungen gliedern
sich in drei Teile: