Skip to main content

Neues Gassi-Gesetz

Jetzt ist es gesetzlich geregelt: Dem Hund, unserem liebsten tierischen Freund ist entsprechend Auslauf und Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen. Was ja eigentlich schon immer selbstverständlich gewesen sein sollte, macht aber die Interpretation dieser Aussagen durch manche gedankenlosen Hundehalter, als Auswirkungen für den Alltag nicht einfacher.

Gedankenlose Hundehalter, die ihre Vierbeiner beim Gassigehen in Wald und Flur frei laufen lassen, bereiten den Jägern, aber durchaus auch Spaziergängern und Freizeitsportlern, z.B. Fahrradfahrern Kummer und Sorgen. Hundehalter die ihren Fiffi, oft nicht an der Leine – und noch öfter unter Kontrolle haben, sorgen bei den Passanten für dreckige Kleidung, Ängste und Unverständnis. Noch dramatischer ist es für unsere heimischen Wildtiere Die Hunde streunen umher, scheuchen oftmals Wild auf, das in der Winterzeit noch mehr der Ruhe bedarf als sonst. Dies bedeutet für die Wildtiere totalen Stress.

Immer wieder ist zu beobachten, wie Wildtiere aufgescheucht werden, weil Menschen und Hunde rücksichtslos kreuz und quer durch Wald und Felder liefen. Dies geht soweit, dass wie dieser Woche zu lesen war, Hunde Wildtiere auf angrenzende Straßen hetzen.

 

Hunde sollen an die Leine

Während der Corona-Pandemie haben sich viele Menschen einen Hund zugelegt. Z.B. verzeichnet das Ordnungsamt Rain in den letzten beiden Jahren eine Zunahme von rund 25 %. Gleichzeitig waren viele Hundeschulen, so dass viele Vierbeiner keine vernünftige Erziehung erhalten haben.

Hundehalter/innen haben eine besondere Verantwortung Ihrem Tier gegenüber übernommen. Verständlicherweise will man dem Freiheitsbedürfnis des vierbeinigen Freundes Rechnung tragen. Zu einem Interessenskonflikt kommt es aber in den Fällen, in denen Halter Ihre Hunde unkontrolliert herumlaufen lassen. In unserer Landschaft, mit ihrer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, finden wildlebende Tiere nur noch einen sehr begrenzten Lebensraum vor. Durch Ausweitung von Neubaugebieten, Gewerbeflächen und dem Straßenbau haben in den letzten Jahrzehnten die Lebensräume des Wildes weiter abgenommen. Gleichzeitig erhöhen sich die Störungen durch vermehrte Freizeitaktivitäten, denen unsere heimischen Wildarten ausgesetzt sind, deutlich.

 

Das Wild hat keine Ruhe mehr

 

Land- und Forstwirtschaft mittlerweile rund um die Uhr. Prozessorfahrer die „Nachschicht machen“, da hier die Unfallgefahr für Spaziergänger weniger ist. Freizeitsportler, die mitten in der Nacht, mit Stirnlampe ihrem Hobby nachgehen, und Hundebesitzer die nächtens noch die letzte Gassirunde drehen, diese und andere Beunruhigungen mehr sind mittlerweile der Normalfall, weiß Robert Oberfrank, Jägervorsitzender, zu berichten.

Das ganze Thema hat durchaus eine größere Tragweite als es auf den ersten Blick vermuten lässt. So ist in Revieren mit entsprechendem Freizeitdruck - und hierzu gehören als Auslöser auch nicht angeleinte Hunde - feststellbar, dass das Rehwild sich auffällig nervös verhält, immer wieder nach allen Seiten sichert und auch dadurch, im Wald der Verbiss durch diese Stresssituation steigt.

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Tötungen bzw. schweren Verletzungen von Rehen durch hetzende Hunde sowie der zunehmenden Gefährdung des Straßenverkehrs durch von Hunden aufgescheuchtes Wild, appellieren wir deshalb an Ihr Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer,

Freilaufende Hunde, die Wild nachsuchen, aufspüren oder hetzen gefährden die Tierwelt in besonderem Maße.

Jeder Hund hat einen natürlichen Jagdtrieb der ihn verleitet Wild aufzuspüren, es zu verfolgen und nicht selten zu verletzen oder gar zu töten.

Beim Ausführen Ihres Hundes muss deshalb der Schutz der frei lebenden Tiere Vorrang genießen. Auch sollten Sie beim Ausgang Lebensräume, in denen Wildtiere Schutz und Deckung suchen, meiden.

Unangeleint dürfen Hunde laut den Naturschutzverordnungen nur laufen, falls er sich einhundertprozentig im Einwirkungsbereich des Hundebesitzers befindet, d.h. der Hund muss sicher auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und kommen und er darf beim Freilauf keine Wildtiere aktiv suchen, aufspüren oder ihnen nachstellen, denn dadurch würde er wildern. Das kann bedeuten, dass ungehorsame Hunde im Freien grundsätzlich anzuleinen sind. Hundebesitzer von wildernden Hunden müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.

Aufgrund § 23 des Bundesjagdgesetzes sind die Jäger verpflichtet, das Wild vor wildernden Hunden zu schützen. Dem Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetz ist folgendes zu entnehmen: "Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können."

„Dies will wirklich niemand!“, so Jägervorsitzender Oberfrank. Er appelliert an alle Hundebesitzer, beim Spaziergang in der freien Natur nach Wildtieren Ausschau zu halten,  auf Distanz zu bleiben, sich nur auf den Wegen zu bewegen und ihren Vierbeiner beim Spaziergang an die Leine nehmen, speziell zur Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ist das besonders wichtig.

 

Uneinsichtigkeit manches Hundebesitzers

Bei Ansprache der Hundehalter stoßen die Jäger aber auch immer wieder auf großes Unverständnis, wenn Sie dazu auffordern, "doch bitte den Vierbeiner anzuleinen".  "Mein Hund folgt" und „ich darf das“ ist oftmals die Aussage, die von den Jägern berechtigter Weise angezweifelt wird. Wird vor dem Hund ein Reh oder Hase "hoch", zeigt sich oft, dass der "Appell" des Hundes bei weitem nicht dem entspricht, wie ein sogenanntes "Folgen des Hundes" zu interpretieren wäre.

„Unabhängig davon, ob eine Tötung eines wildernden Hundes rechtlich zulässig wäre, appellieren wir immer wieder die Jäger, doch bitte immer auf einen Abschuss zu verzichten und trotz allen Ärgernissen und Unverständnis, den Verantwortlichen der Hunde ausfindig zu machen und entsprechend Anzeige zu erstatten.“ Ergänzt Jägervorstand Albert Reiner.

Auch viele Bürger möchten nicht von freilaufenden Hunden belästigt oder angesprungen werden. Es gehört zu den Pflichten als Hundehalter, verantwortungsbewusst seinen Hund auch auf freier Flur an die Leine zu nehmen.

  

R.O.



Nach oben