Informationen zur ASP

Die Afrikanische Schweinepest rückt näher….

...so nahe, dass die bald auch Deutschland erreicht? Zu befürchten ist es.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung).

Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher für Wildschweine unzugänglich entsorgt werden.

Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende - auch Jagdreisende - und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten.

Die wichtigste Aufgabe der Jägerschaft ist bundesweit die intensive Jagd auf Wild- schweine, um deren Bestand zu reduzieren. Entlang von Autobahnen und Bundesstraßen mit hohem Aufkommen von Transitverkehr sollten Jäger verstärkt auf Krankheitssymp- tome bei Wildschweinen achten. Weiterhin muss eine kontinuierliche Beteiligung am Schweinepest-Monitoring aufrechterhalten werden.


Die polnischen Behörden weitere infizierte Kadaver von Wildschweinen in Grenznähe gemeldet. Der grenznächste Fund ist nur mehr 12 km von der deutschen Grenze, vom Bundesland Sachsen, entfernt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuelle Lage informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden nun entscheiden, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Das BMEL ist seit dem Ausbruch der ASP in Polen im engen Kontakt mit den Behörden vor Ort und den Behörden der angrenzenden deutschen Bundesländer.

Um die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern, wurde in den Krisengesprächen über weitere Präventionsmaßnahmen beraten.

So ist die Einrichtung einer so genannten „weißen Zone“, das heißt, eines gezäunten Korridors entlang der Grenze, im Gespräch, ebenso die Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite. Außerdem soll die Wildschweindichte drastisch verringert werden, vor allem durch Abschuss. 

Der Schaffung einer „weißen Zone“ wird eine hohe Priorität eingeräumt, weil 2018 unter anderem mit dieser Maßnahme verhindert werden konnte, dass ASP-positive Wildschweine von Belgien ins benachbarte Frankreich eingewandert sind.

Neben der umfangreichen Präventions- und Aufklärungsarbeit ist das BMEL auch auf den Ernstfall vorbereitet. Kontinuierlich werden notwendige Anpassungen im Tiergesundheits- und im Jagdrecht geprüft mit dem Ziel, im Ausbruchsfall sicherzustellen, dass die Schwarzwildreduzierung zielgerichtet und effektiv erfolgt, um die Tierseuche einzudämmen.
Im „Ereignisfall“ bekommen die zuständigen Behörden vor Ort folgende Anordnungsmöglichkeiten:

 

         ·         Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete

         ·         Absperrung eines von der zuständigen Behörde festgelegten Gebietes

         ·         Beschränkungen oder Verbote der Jagd

         ·         Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen

         ·         Anlegen von Jagdschneisen

         ·         vermehrte Fallwildsuche

         ·        gegebenenfalls Beauftragung Dritter zur Durchführung von Maßnahmen wie Fallwildsuche und Bejagung (z. B. Forstbeamte, Berufsjäger                       oder  Jagdausübungsberechtigte anderer Reviere)

 

Derzeit erweitert das BMEL zudem die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, Zäune oder andere Wildtierbarrieren ohne bürokratische Hindernisse schnell und flexibel errichten zu können.


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