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Ausbreitung der Geflügelpest

Das Landratsamt warnt vor einem vermehrten Auftreten des hochansteckenden H5N1-Erregers. Geflügel-Märkte sind vorübergehend verboten. Das müssen Halter beachten.

Ende Oktober gab es bei einigen Enten, die im Landkreis Miltenberg hobbymäßig gehalten wurden, einen ersten Ausbruch der Geflügelpest mit dem Namen HPAI (hochpathogene aviäre Influenza). Drei weitere Fälle kamen seitdem in Bayern dazu. Seit Juni 2022 sind in Deutschland 294 neue Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt worden, überwiegend bei Koloniebrütern in den Küstenregionen (Seeschwalben, Möwen, Kormorane, Basstölpel), sowie bei Gänsen, Enten und Schwänen. Außerdem wurden seitdem bundesweit 63 Ausbrüche von HPAI in Geflügelbeständen gemeldet.

Das Landratsamt weist auf das generelle Fütterungsverbot von Wildvögeln im gesamten Landkreis Donau-Ries hin. Zu den Wildvögeln zählen auch Eulen und Greifvögel, nicht aber Singvögel.

Nach alle diesen Auflagen hat das Landratsamt auch eine gute Nachricht: Der aktuell auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar, erklärt Doktor Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, solange das Fleisch ausreichend erhitzt und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten werde. Bei den zuletzt untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Dennoch, so Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und Verbreiten des Krankheitserregers zu verhindern. 

Eine Stallpflicht für Geflügel gibt es im Landkreis Donau-Ries aktuell nicht

Derzeit besteht bei der Geflügelhaltung keine Stallpflicht. Sollten sich die Fälle in Bayern mehren, könnte diese – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – jedoch verpflichtend werden. Bei einem Ausbruch muss der gesamte Bestand getötet werden. 

   

R.O.


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