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Erstattungsantrag Aufwandsentschädigung für Schwarzwild für das Jagdjahr 2022/2023

Zur Verhinderung einer Einschleppung der ASP durch infiziertes Schwarzwild nach Bayern ist es von essenzieller Bedeutung, die heimische Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren, da nur hierdurch die Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam verhindert werden kann. Aus diesem Grund hat das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild auch für das Jagdjahr 2022/20223 (01.04.2022 – 31.03.2023) fortgesetzt wird.  Für das Jagdjahr 2022/2023 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt. 

Unter nachstehendem Link finden Sie die aktuellen Informationen zur Aufwandsentschädigung für Schwarzwild für das Jagdjahr 2022/23.

https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php


Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren auch für das Jagdjahr 2022/2023 fortführen. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), bzw. hier ist der aktuelle Erstattungsantrag

https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/asp_erstattungsantrag_jahr_22__23.pdf


R.O.

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