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Geflügelpest ist auf dem Vormarsch

Die hochpathogene aviäre Influenza breitet sich mit schnellem Tempo in Europa aus.

 

Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland im Wildvogelbereich, aber auch in etlichen Haus- und Nutzgeflügelbeständen immer wieder zu Ausbrüchen von Geflügelpest. Viele Tausend Nutzgeflügeltiere mussten bereits gekeult werden. Positive Funde bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land zeigen auf, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen auch Bayern erreicht hat. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen Ausbruch in einem kleinen Haushühner-Bestand im Landkreis Erding bestätigt. In einer Hobbygeflügelhaltung war am 01.12.2021 der Ausbruch der Geflügelpest bei vier Hühnern amtlich festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund hatte das Landratsamt Erding eine Allgemeinverfügung mit verschärften Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter erlassen. Aktuell gilt jedoch noch keine Auftstallungspflicht.

 

Geflügelhalter sind dringlich angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen ihrer Geflügelhaltung zu überprüfen und falls erforderlich dringend zu optimieren.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren in der Wildvogelpopulation, vor allem in wilden Wasservögeln zirkulieren und bei Nichteinhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen leicht in Geflügelbestände eingetragen werden können.

 

Über Zugvögel besteht zudem nach wie vor eine erhebliche Einschleppungsgefahr. Unter Einbeziehung der FLI – Risikoeinschätzung muss aktuell auch für Bayern von einem hohen Risiko der weiteren Verbreitung der Erreger in der Wildvogelpopulation und in der Folge von einer höheren Gefahr des Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände ausgegangen werden.

Falls die Entwicklung der Seuchensituation in Deutschland weiterhin so dynamisch bleibt und die Fallzahlen weiter ansteigen, werden u.U. weitergehende Schutzmaßnahmen (z.B. die Aufstallungspflicht) erforderlich werden.

 

Tot aufgefundene Wildvögel sollen vorsorglich nicht angefaßt und den Veterinärämtern gemeldet werden, die dann die nötigen Untersuchungen veranlassen.

R.O.


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