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Hegegemeinschaftsversammlungen 2022

mit (Neu-) Wahlen

Revierinhaber, Jäger, Jagdvorsteher und Jagdgenossen informierten, tauschten sich aus und diskutierten in den Hegegemeinschaftsversammlungen. Ebenso Jagdberater Martin Schweihofer, Jägervorstand Robert Oberfrank und Vertreter der Bayer. Staatsforsten wurden von den HG-Leitern eingeladen.

 

Dieses Jahr standen wieder Wahlen (für die nächsten vier Jahre) an.

 

Als Themen wurden die Entwicklung des Niederwilds, die aktuelle Situation bei Reh- und Schwarzwild und auch die Bejagung von Raubwild und Raubzeug aufgegriffen.

 

Die immer weiter voranschreitende Afrikanische Schweinepest ließ die Jägerinnen und Jäger aufhorchen. Hier erging der Appell scharf aber waidgerecht zu jagen, und „sich seuchenkonform zu verhalten“ und insbesondere beim Aufbrechen bzw. bei der Konfiskatbeseitigung sehr sorgsam und umsichtig zu sein.

 

Die Jägerinnen und Jäger wurden wieder einmal auf ihre Produkthaftung hingewiesen – und in diesem Zusammenhang darauf, dass es zurzeit immer vermehrt vorkommt, dass geschossene Schweine über den Grenzwert von 600 Bequerell hinaus „gemessen“ wurden.

 

Das neu erstellte Vegetationsgutachten bzw. die damit verbundene Abschussplanung war in jeder Hegegemeinschaft Anlass zu mehr oder weniger Diskussionen. Auf die Notwendigkeit der Schwerpunktbejagung bei Aufforstungsflächen wurde ausdrücklich hingewiesen.

Der Freizeitdruck, insbesondere freilaufende Hunde machen den Jägern in jeder Hegegemeinschaft zu schaffen.

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Auch die immer mehr zu einem Problem werdende Gänsepopulation wurde aufgegriffen. Diskutiert wurde auch die steigende Zahl an Wildunfällen, insbesondere in Verbindung mit Rehwild.

 

Im Altlandkreis gibt es sechs Hegegemeinschaften, deren Leiter bestrebt sind, revierübergreifende Hegemaßnahmen zu initiieren und durchzuführen:

 

Rain (Anna Schramm und Hans Braun), Marxheim (Otto Wippich und Manfred Müller), Wemding (Ralf Richter und Gerhard Fink), Donauwörth (Hans Stengel und Otto Baur), Mertingen (Josef Steidle und Klaus Weigand) und Monheim (Albert Reiner und Thomas Laukenmann).

 

Otto Wippich, Manfred Müller und Thomas Laukenmann standen nach vielen Jahren als Hegegemeinschaftsleiter bzw. stellv. Hegegemeinschaftsleiter nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Marcel Eder wurde als Nachfolger von Otto Wippich und Gerhard Feda als Nachfolger von Manfred Müller in der HG Marxheim gewählt. Markus Helbig beerbte Thomas Laukenmann. Alle anderen Hegegemeinschaftsleiter bzw. deren Stellvertreter stellten sich der (Wieder-) Wahl – und wurden in ihren Ämtern bestätigt.

 

 

Quelle: jeweils: www.wikipedia.de

Eine Hegegemeinschaft (ugs. auch Hegering) ist eine Untergliederung der Jägerschaften auf lokaler Ebene, und damit nach Landesjagdverband und Kreisjagdverband die kleinste Organisationseinheit. Sie dient zur Koordination von revierübergreifenden Hegemaßnahmen. (z.B. revierübergreifende Drückjagden auf Schwarzwild).

 

 

Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine Mindestfläche von 250 Hektar umfasst. (Eine Eigenjagd muss in Bayern die Mindestfläche von 81,755 Hektar überschreiten). Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an den Jäger. In dem Jagdpachtvertrag wird die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden in der Regel auf den Pächter, den Jäger, übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur subsidiär. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit, es muss eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der hinter einer Stimme stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt. Man spricht von einem Auskehranspruch der Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft.

 

 

R.O.

HG Rain/Marxheim


HG Wemding


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