Schwarzwildprämie für das Jahr 2025/2026 wieder online beantragbar
Die freiwillige Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild wird für das Jagdjahr 2025/2026 (1. April 2025 bis 31. März 2026) vom Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fortgeführt.
Die weiterhin nachhaltige Reduktion der heimischen Schwarzwildpopulation ist ein wichtiger Pfeiler zur Verhinderung einer Einschleppung der Afrikanische Schweinepest (ASP) durch infizierte Wildschweine. Nur bei einer niedrigen Schwarzwilddichte kann eine Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam verhindert werden. Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild in Bayern stellt für diesen Zweck ein sowohl bewährtes als auch probates Mittel dar, um einen dauerhaft verstärkten Abschuss von Wildschweinen sicherzustellen.
Pro erlegtem Stück Schwarzwild werden 70 Euro bezahlt.
Für das Jagdjahr 2025/26 wird die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.Um für Sie das Erstattungsverfahren zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung zu beschleunigen und zu vereinfachen, wurde das Verfahren digitalisiert und steht als Online-Formular im Rahmen des Bayernportals zur Verfügung.
Frist für die Abgabe der Anträge ist der 31.12.2026.
Abrechnungszeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2026 (Abschüsse, welche nach Abgabe der Streckenliste erfolgt sind und ins Jagdjahr gehören, bitte von der Behörde nachtragen lassen)
Hier der link zur entsprechenden Internetseite des „Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“.
Tiergesundheit: Afrikanische Schweinepest - Informationen für Jäger, Aufwandsentschädigung
R.O.
