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Verlängerung von Jagdscheinen beim Landratsamt Donau-Ries - Untere Jagdbehörde

Wie jedes Jahr werden die bis 31. März gültigen Jahres- oder Dreijahresjagdscheine entsprechend durch die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Donau-Ries verlängert. Die Verlängerungen der Jagdscheine können ab ca. Mitte Januar 2022 beim Landratsamt Donau-Ries durchgeführt werden. Neben dem Jagdschein ist zusätzlich die neue Bestätigung über das Bestehen der Jagdhaftpflichtversicherung vorzulegen. Aus der Bestätigung müssen der neue Gültigkeitszeitraum (bei Jahresjagdschein: 01.04.2022-31.03.2023, bei Dreijahresjagdschein: 01.04.2022-31.03.2025) sowie die versicherten Personen- und Sachschäden hervorgehen.

Die Vorlage der Beitragsrechnung genügt hierbei nicht! Sollte der Jagdschein nicht mehr verlängert werden können ist für die Ausstellung eines neuen Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Lichtbild (Passbildgröße, muss nicht biometrisch sein) vorzulegen. Aufgrund der anhaltenden Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie möchten wir den Jägerinnen und Jägern folgende Möglichkeiten zur Verlängerung des Jagdscheines bei der Untere Jagdbehörde anbieten:

1. Verlängerung des Jagdscheines bei persönlicher Vorsprache Die Verlängerung kann weiterhin vor Ort beim Landratsamt Donau-Ries - Untere Jagdbehörde in 86609 Donauwörth, Pflegstraße 2 (Haus C Zimmer 0.52) unter Vorlage der oben genannten Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten erfolgen:

Mo      07.30 – 12.30 Uhr

Di        07.30 – 12.30 Uhr

Mi        07.30 – 12.30 Uhr

Do       07.30 – 12.30 Uhr & 14.00 – 17.00 Uhr

Fr        07.30 – 12.30 Uhr

Die entsprechenden Kosten für die Verlängerung des Jagdscheines sind vor Ort (EC-Karte oder bar) zu entrichten. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Zugang zu unserem Amtsgebäude aktuell nur unter Einhaltung der „3G-Regelung“ (geimpft, genesen oder getestet) durch Besucher erfolgen darf.

Neben dem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis  ist auch die Identität durch Personalausweis/Reisepass nachzuweisen. Als Testnachweise sind lediglich gültige Testnachweise von PCR-Tests oder PoC-Antigentests (z.B. Apotheke) zulässig.

Die Durchführung eines Selbsttests vor Ort genügt dabei nicht.  


2. Verlängerung des Jagdscheines durch Postverkehr Wie in den Jahren 2020 und 2021 kann die Verlängerung des Jagdscheines auch mittels Postverkehr erfolgen.

Wir bitten dabei den Jagdschein mit den entsprechenden Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries - Untere Jagdbehörde in 86609 Donauwörth, Pflegstraße 2 zu übersenden. Eine sofortige und unverzüglich Bearbeitung können wir hierbei wie gewohnt zusichern. Der anschließende Versand des verlängerten Jagdscheines mit Rechnung erfolgt an die jeweilige Privatadresse.  Wir bitten Sie, die vorstehenden Informationen in geeigneter Weise bei der Jägerschaft bekannt zu machen. Gerne darf diese E-Mail auch veröffentlicht oder weitergeleitet werden. 

 R.O.


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